Lindenberg im Allgäu (amtlich: Lindenberg i.Allgäu, westallgäuerisch Lindeberg) ist mit rund 11.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und bildet das Herzstück der Region Westallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
11.585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88161
Vorwahl
08381
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu
2. Bürgeramt Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu
3. Ordnungsamt Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu
Gemeinde Lindenberg im Allgäu – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.