Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lindenberg im Allgäu

Lindenberg im Allgäu (amtlich: Lindenberg i.Allgäu, westallgäuerisch Lindeberg) ist mit rund 11.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee) und bildet das Herzstück der Region Westallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
11.585 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88161
Vorwahl
08381
Adresse der Stadtverwaltung
Stadtplatz 1, 88161 Lindenberg i.Allgäu
Stadtplatz 1, 88161 Lindenberg i.Allgäu 88161 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu

2. Bürgeramt Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu

3. Ordnungsamt Lindenberg im Allgäu
Hauptstraße 28
88161 Lindenberg im Allgäu
Gemeinde Lindenberg im Allgäu – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:00
  • Dienstag: 08:00 - 11:00
  • Mittwoch: 13:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 11:00
  • Freitag: 08:00 - 11:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.